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Steuern & Abgaben

 

Grundsteuerhebesatz  

A (ab 01.01.2011) 

330 v.H. 

Dieser Hebesatz wird auf den vom Finanzamt mitgeteilten Messbetrag angerechnet.  

B (ab 01.01.2011)

330 v.H. 

Gewerbesteuerhebesatz   

 

350 v.H. 

Dieser Hebesatz wird auf den vom Finanzamt mitgeteilten Messbetrag angerechnet. 

     

Hundesteuer

 

30 € 

für den 1. Hund 

 

60 € 

für den 2. und jeden weiteren Hund 

 

15 € 

 für Einödwach- und Jagdhund 

     

Verbrauchsgebühren 

Wasser 

1,80 €/m³ brutto

Neu ab 1.10.12 -> 2,01 €/ m³ brutto

 

Abwasser

2,29 €/m³ 

Neu ab 1.10.12 -> 2,59 €/m³

Teileinleiter (nur Schmutzwassereinleitung) 

 

2,56 €/m³ 

Neu ab 1.10.12 -> 2,86 €/m³

Volleinleiter 

     

Müllgebühren

werden vom Landratsamt Altötting erhoben

Stand: 01.01.2012

 

Mülltonnengröße

Personenzahl

Preis im Monat (Abbuchung erfolgt quartalsmäßig)

60-l Restmülltonne

 bis zu   4 Personen

     4,70 €

80-l Restmülltonne

 bis zu   6 Personen

     6,30 €

120-l Restmülltonne

 bis zu   9 Personen

     9,40 €

240-l Restmülltonne

 bis zu 18 Personen

   18,90 €

1.100 l-Restmüllcontainer  bis zu 84 Personen  103,30 €
Papiertonne je Restmülltonne eine Papiertonne  
Müllsack         2,50 €

 Sperrmüllkarte

 

    25,00 €

 

 

 

Anschlussbeiträge 

Wasser

1,00 €/m² Grundfläche 

3,30 €/m² Geschossfläche 

Abwasser 

2,32 €/m² Grundfläche 

11,20 €/m² Geschossfläche 

   Wird nur veranlagt, wenn Einleitung zulässig
 

Sonstige Gebühren  

Grabgebühren 

Wegen der zahlreichen Differenzierungen bitte im Rathaus erfragen 

Bestattungsgebühr 

Richten sich nach dem mit dem Bestattungsunternehmen Schmidbauer geschlossenen Vertrag.  

     

Straßenerschließungs- und -ausbaubeiträge 

Werden nach der jeweils geltenden Satzung und nach den tatsächlich anfallenden Herstellungskosten, umgelegt auf die erschlossenen Grundstücke, veranlagt.  

     

Erstattungen für Feuerwehreinsätze und -leistungen 

Werden nach der geltenden Satzung und nach den tatsächlich angefallen Einsatzzeiten verlangt.

     
Gebühr für Grüngut je Anlieferung 2 €, Verkauf von Wertkarten im Wert von 20 Euro im Rathaus, Gemeindekasse Zimmer Nr. 1
     

Verwaltungsgebühren 

Werden nach der geltenden Satzung und nach dem Einzelfall verlangt.