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Grundsteuerreform - Die neue Grundsteuer in Bayern

    Der Bayerische Landtag hat am 23. November 2021 zur Neuregelung der Grundsteuer ein eigenes Landesgrundsteuergesetz verabschiedet. Von 2025 an spielt der Wert eines Grundstücks bei der Berechnung der Grundsteuer in Bay-ern keine Rolle mehr. Die Grundsteuer wird in Bayern nicht nach dem Wert des Grundstücks, sondern nach der Größe der Fläche von Grundstück und Gebäude berechnet.

    Hier können Sie die Information vom Bayerischen Landesamt für Seuern einsehen

    Dort stehen auch Telefonnummern bereit, an die Sie sich wenden können falls Sie Fragen zur

    Grundsteuerreform haben. Für mehr Information hier ......

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