In den kommenden Wochen werden folgende Bebauungspläne öffentlich ausgelegt:
- Bebauungsplan Nr. 6 „ Kronberg“ (5.Änderung)
Das Baubauungsgebiet wird als Wohngebiet ausgewiesen und schließt im Süden und Osten unmittelbar an die bereits vorhandenen Bebauung an. Die Notwendigkeit der Ausweisung weitere Wohnbaugrundstücke ist aufgrund der derzeitigen Nachfrage an Bauland und dem prognostizierten Bevölkerungszuwachs der Gemeinde gegeben.
- Bebauungsplan Nr. 36 „Landshuter Straße“
Mit der Ausweisung soll das bisherige, seit längerem großteils ungenutzten Betriebsgelände des früheren Bauunternehmens einer sinnvollen Nutzung zugeführt werden und dadurch auch ein langfristiger Leerstand verhindert werden, gleichzeitig soll eine „Entsiegelung“ der nicht mehr genutzten Betriebsflächen erreicht werden.
- Bebauungsplan Nr. 37 „Solarpark Staudach nördlich der AÖ1“ (1. Ändeurng)
Die Gemeinde plant die 1. Änderung des Bebauungsplan zur Erweiterung eines Solarparks. Die Erweiterungsfläche umfasst ca. 8,75 ha. - Bebauungsplan Nr. 40 „Unterau-Süd II“
Das Bebauungsgebiet soll als Wohngebiet ausgewiesen werden. Die Bebauung schließt im Norden und Osten an bereits bestehende Wohngebiete an.
- Bebauungsplan Nr. 42 „PVA Holzland – Nähe Kautzing“
Die Gemeinde Winhöring will die Förderung von erneuerbarer Energie im Gemeindegebiet unterstützen. Die Anforderungen an die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage sind in diesem Bereich alle gegeben. Die Nutzung ist auf eine Dauer von ca. 25-30 Jahre befristet. Der Rückbau nach Betriebsende wurde privatrechtlich geregelt.
Weiter Unterlagen finden Sie unter folgendem Link:
https://www.winhoering.de/unsere-gemeinde/bauen-wohnen/aktuelle-bauleitplanung
Die Öffentlichkeit kann bis Dienstag, den 07.09.2021 in der Gemeinde zu den Öffnungszeiten eine Stellungnahme zur Niederschrift abgeben. Wir bitten Sie hierzu einen Termin zu vereinbaren.