"Mesnerhaus" Obere Hofmark 1+1a
Bewilligungsantrag u. Maßnahmenfestlegung 2024/2025
In der vorangegangenen Bauausschusssitzung am 07.05.2024 wurde das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung für den Umbau und Sanierung des ehemaligen Mesnerhauses in Gruppenräume sowie 2 Wohneinheiten erteilt. Aktuell werden von der Gemeindeverwaltung die erforderlichen Unterlagen zu den Anträgen auf Baugenehmigung und auf denkmalschutzrechtliche Erlaubnis fertiggestellt.
Als nächster Schritt werden die Bewilligungsanträge und -unterlagen für die beiden Förderverfahren vorbereitet und zusammengestellt, sowie der vorzeitige Maßnahmenbeginn beantragt. Mit der Baumaßnahme kann begonnen werden, wenn die Baugenehmigung und die denkmalschutzrechtliche Erlaubnis erteilt wurde sowie die Bewilligungen der Förderstellen vorliegen.
Gemäß Kostenberechnung vom 08.05.2024 sind für die Sanierungsmaßnahme Bruttogesamtkosten in Höhe von ca. 882.000,- € (davon Baukosten Kostengruppe 300 – 500: ca. 705.000,- €) zu erwarten. Die Kostenverteilung unter den einzelnen Förderprogrammen erfolgt nach einem Flächenschlüssel.
Da die notwendigen sechs Stellplätze nicht auf dem Grundstück nachgewiesen werden können, beschloss der Gemeinderat die Ablösung von vier Stellplätzen.