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Steuern / Gebühren / Beiträge

Realsteuerhebesätze

Grundsteuerhebesatz A 330 v.H.  
Grundsteuerhebesatz B 330 v.H.  
Gewerbesteuerhebesatz 350 v.H.  
Hundesteuersatz 30 € für den 1. Hund
  60 € für den 2. und jeden weiteren Hund
  15 € für Einödwach- und Jagdhund

Verbrauchsgebühren

Wasser 2,10 €/ m³ brutto
Abwasser 2,47€/m³ Teileinleiter (nur Schmutzwassereinleitung)
  2,72€/m³ Volleinleiter
Zählergebühr 20,50 € brutto jährlich  
Wasserhärte (12,5 Gesamthärte, Härtebereich mittel)    

Müllgebühren (werden vom Landratsamt Altötting erhoben)

Mülltonnengröße Personenzahl Preis im Monat (Abbuchung erfolgt quartalsmäßig)
60-l Restmülltonne bis zu 4 Personen 2,15 €
80-l Restmülltonne bis zu 6 Personen 2,85 €
120-l Restmülltonne bis zu 9 Personen 4,30 €
240-l Restmülltonne bis zu 18 Personen 8,60 €
1.100 l-Restmüllcontainer bis zu 84 Personen 46,95 €
Papiertonne je Restmülltonne eine Papiertonne  
Müllsack 1,20 €
Sperrmüllkarte 25,00 €

Anschlussbeiträge

Wasser 0,68€/m² Grundfläche 5,42 €/m² Geschossfläche
Abwasser 2,80€/m² Grundfläche 14,36€/m² Geschossfläche
  Wird nur veranlagt, wenn Einleitung zulässig  

Sonstige Gebühren

Grabgebühren Gebührensatzung - zu finden unter "Unsere Gemeinde / Öffentliche Einrichtungen / Friedhof" oder "Rathaus&Bürgerservice/Ortsrecht&Service/Satzungen&Verordnungen"
Bestattungsgebühr Gebührensatzung - zu finden siehe Grabgebühren
Straßenerschließungsbeiträge Werden nach der geltenden Satzung und nach den tatsächlich anfallenden Herstellungskosten, umgelegt auf die erschlossenen Grundstücke, veranlagt.
Erstattungen für Feuerwehreinsätze und -leistungen Werden nach der geltenden Satzung und nach den tatsächlich angefallen Einsatzzeiten verlangt.
Gebühr für Grüngut je Anlieferung 1 €, Verkauf von Wertkarten im Wert von 20 Euro im Rathaus, Gemeindekasse Zimmer Nr. 1
Verwaltungsgebühren Werden nach der geltenden Satzung und nach dem Einzelfall verlangt.

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