
An den Amtsgerichten sind manche Verhandlungen außer mit einem Berufsrichter zusätzlich mit Schöffen besetzt. Für dieses Ehrenamt der nächsten Wahlzeit 2024-2028 kommen alle erwachsenen Deutsche im Sinne des Grundgesetzes im Alter zwischen 25 und 70 Jahren in Betracht, die Inhaber der bürgerlichen Ehrenrechte sind. Sie müssen gesundheitlich der Aufgabe gewachsen sein und die deutsche Sprache beherrschen. Die Vorschläge müssen die Gemeinden an das Amtsgericht melden. Interessierte können sich selbst bei der Gemeinde vorschlagen. Es können aber geeignete Personen auch von anderen benannt werden. Über die Vorschlagsliste befindet der Gemeinderat in seiner Sitzung am 25. April. Danach liegt diese Liste öffentlich aus und es besteht die Möglichkeit, gegen einzelne Vorschläge Einspruch zu erheben.
Die Gemeinde Winhöring muss mindestens drei Personen vorschlagen. Die letzte Auswahl trifft der unabhängige Wahlausschuss am Amtsgericht Altötting.
Das Bewerbungsformular ist unten angefügt. Bewerbungen zur Aufnahme in die Vorschlagsliste sind bis 31. März, 12:00 Uhr im Rathaus abzugeben oder per Mail an rathaus@gemeinde-winhoering.de zu senden.
Ausführliche Informationen erhalten Sie unter:https://www.schoeffenwahl.de/
Folgende Anlagen stehen Ihnen zum Download bereit:
Bewerbungsbogen zur Aufnahme in die Vorschlagsliste für die Schöffenwahl 2023