Montag
08.00 - 12.00 Uhr
Nachmittag nach VereinbarungDienstag
08.00 - 12.00 Uhr
Nachmittag nach VereinbarungMittwoch
08:00 - 12.00 UhrDonnerstag
08.00 - 12.00 Uhr
14.00 - 18.00 UhrFreitag
08.00 - 12.30 UhrNach vorheriger Vereinbarung ist auch außerhalb der Öffnungszeiten der Besuch des Rathauses möglich.
Friedhof, Leichenhaus; Erlass einer Benutzungsordnung
Die Gemeinden sind verpflichtet, erforderliche Bestattungseinrichtungen, insbesondere Friedhöfe und Leichenräume, vorzuhalten. Darauf können sie nur verzichten, soweit dafür kein öffentliches Bedürfnis besteht, das heißt in der Regel, soweit ein kirchlicher Friedhof vorhanden ist und den Bedarf ausreichend abdeckt.
Stand 06.05.2021
Redaktionell verantwortlich Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)