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Gewerbeanzeige; Gewerbeanmeldung

Wenn Sie ein stehendes Gewerbe anfangen wollen, müssen Sie dies anzeigen. Anzeigepflichtig ist auch der Beginn des Betriebs einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle, sowie die Verlegung des Betriebs.

 

Beschreibung
Voraussetzungen
Fristen
Erforderliche Unterlagen
Kosten
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Einwohnermeldeamt
Rathaus Winhöring

  • Montag
    08.00 - 12.00 Uhr
    Nachmittag nach Vereinbarung

    Dienstag
    08.00 - 12.00 Uhr
    Nachmittag nach Vereinbarung

    Mittwoch
    08:00 - 12.00 Uhr

    Donnerstag
    08.00 - 12.00 Uhr
    14.00 - 18.00 Uhr

    Freitag
    08.00 - 12.30 Uhr

    Nach vorheriger Vereinbarung ist auch außerhalb der Öffnungszeiten der Besuch des Rathauses möglich.

Alle Leistungen

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