Montag
08.00 - 12.00 UhrDienstag
08.00 - 12.00 Uhr
Nachmittag nach VereinbarungMittwoch
08:00 - 12.00 UhrDonnerstag
08.00 - 12.00 Uhr
14.00 - 18.00 UhrFreitag
08.00 - 12.30 UhrNach vorheriger Vereinbarung ist auch außerhalb der Öffnungszeiten der Besuch des Rathauses möglich.
Kindertageseinrichtungen; Beantragung einer Baukostenbeteiligung
Für den notwendigen Ausbau und Erhalt der Kindertagesbetreuungsangebote sind die Gemeinden zuständig. Der Freistaat Bayern unterstützt die Gemeinden bei entsprechenden Bauinvestitionen durch die Gewährung von Zuweisungen im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs.
Stand 03.03.2021
Redaktionell verantwortlich Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)