Montag
08.00 - 12.00 UhrDienstag
08.00 - 12.00 Uhr
Nachmittag nach VereinbarungMittwoch
08:00 - 12.00 UhrDonnerstag
08.00 - 12.00 Uhr
14.00 - 18.00 UhrFreitag
08.00 - 12.30 UhrNach vorheriger Vereinbarung ist auch außerhalb der Öffnungszeiten der Besuch des Rathauses möglich.
Kommunale Fernwärmeversorgung; Erlass einer Benutzungsordnung
Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt auch für die Gasversorgung, die von einer Kommune betrieben wird.
Stand 05.11.2020
Redaktionell verantwortlich Zentrale Redaktion BayernPortal (siehe BayernPortal)