Montag
08.00 - 12.00 Uhr
Nachmittag nach VereinbarungDienstag
08.00 - 12.00 Uhr
Nachmittag nach VereinbarungMittwoch
08:00 - 12.00 UhrDonnerstag
08.00 - 12.00 Uhr
14.00 - 18.00 UhrFreitag
08.00 - 12.30 UhrNach vorheriger Vereinbarung ist auch außerhalb der Öffnungszeiten der Besuch des Rathauses möglich.
Kommunaler Finanzausgleich; Allgemeine Informationen über die Zuweisungen an Gemeinden
Gemeinden erhalten Zuweisungen nach dem Finanzausgleichgesetz um besondere Belastungen auszugleichen.
Stand 29.01.2019
Redaktionell verantwortlich Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat (siehe BayernPortal)