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Marktfestsetzung; Beantragung durch Nicht-EU-Bürger

Wenn Sie eine Messe, eine Ausstellung, einen Großmarkt, einen Wochenmarkt, einen Spezialmarkt oder einen Jahrmarkt festsetzen lassen wollen, können Sie dies bei der zuständigen Behörde beantragen. Ihnen werden dann bestimmte Marktprivilegien zuteil. Auch die Festsetzung eines Volksfests kann beantragt werden.

Beschreibung
Voraussetzungen
Fristen
Erforderliche Unterlagen
Kosten
Rechtsbehelf
Einwohnermeldeamt
Rathaus Winhöring

  • Montag
    08.00 - 12.00 Uhr
    Nachmittag nach Vereinbarung

    Dienstag
    08.00 - 12.00 Uhr
    Nachmittag nach Vereinbarung

    Mittwoch
    08:00 - 12.00 Uhr

    Donnerstag
    08.00 - 12.00 Uhr
    14.00 - 18.00 Uhr

    Freitag
    08.00 - 12.30 Uhr

    Nach vorheriger Vereinbarung ist auch außerhalb der Öffnungszeiten der Besuch des Rathauses möglich.

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