Montag
08.00 - 12.00 Uhr
Nachmittag nach VereinbarungDienstag
08.00 - 12.00 Uhr
Nachmittag nach VereinbarungMittwoch
08:00 - 12.00 UhrDonnerstag
08.00 - 12.00 Uhr
14.00 - 18.00 UhrFreitag
08.00 - 12.30 UhrNach vorheriger Vereinbarung ist auch außerhalb der Öffnungszeiten der Besuch des Rathauses möglich.
Straßenbeleuchtung; Meldung von defekten Straßenlampen
Nach Art. 51 Abs. 1 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz haben die Gemeinden zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung innerhalb der geschlossenen Ortslage nach ihrer Leistungsfähigkeit die öffentlichen Straßen zu beleuchten (...), wenn das dringend erforderlich ist und nicht andere aufgrund sonstiger Rechtsvorschriften (insbesondere der Verkehrssicherungspflicht) hierzu verpflichtet sind.
Stand 18.02.2021
Redaktionell verantwortlich Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)