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Straßenverkehr; Beantragung einer Ausnahmegenehmigung

Die Straßenverkehrsbehörden können Verkehrsteilnehmern unter bestimmten Voraussetzungen durch Ausnahmegenehmigung von den allgemeinen Verkehrsregeln der Straßenverkehrs-Ordnung und den besonderen Verkehrsregeln der Beschilderung und Markierung befreien.

Beschreibung
Voraussetzungen
Erforderliche Unterlagen
Kosten
Rechtsbehelf
Weiterführende Links
Bauamt
Rathaus Winhöring

  • Montag
    08.00 - 12.00 Uhr
    Nachmittag nach Vereinbarung

    Dienstag
    08.00 - 12.00 Uhr
    Nachmittag nach Vereinbarung

    Mittwoch
    08:00 - 12.00 Uhr

    Donnerstag
    08.00 - 12.00 Uhr
    14.00 - 18.00 Uhr

    Freitag
    08.00 - 12.30 Uhr

    Nach vorheriger Vereinbarung ist auch außerhalb der Öffnungszeiten der Besuch des Rathauses möglich.

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