Montag
08.00 - 12.00 Uhr
Nachmittag nach VereinbarungDienstag
08.00 - 12.00 Uhr
Nachmittag nach VereinbarungMittwoch
08:00 - 12.00 UhrDonnerstag
08.00 - 12.00 Uhr
14.00 - 18.00 UhrFreitag
08.00 - 12.30 UhrNach vorheriger Vereinbarung ist auch außerhalb der Öffnungszeiten der Besuch des Rathauses möglich.
Straßenverkehr; Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten durch die Gemeinde
In Bayern sind neben der Bayer. Polizei auch die Gemeinden befugt, bestimmte Verkehrsordnungswidrigkeiten zu verfolgen und zu ahnden.Verkehrsüberwachung ist vorrangig darauf ausgerichtet, die Verkehrssicherheit zu erhöhen.
Stand 10.05.2021
Redaktionell verantwortlich Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)