Sprungziele

Wohnsitz; Abmeldung

Bei Auszug aus der Wohnung haben Sie die Pflicht, sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinde oder Stadt) abzumelden, sofern Sie keine neue Wohnung im Inland beziehen.

Beschreibung
Voraussetzungen
Fristen
Erforderliche Unterlagen
Kosten
Verwandte Themen
Einwohnermeldeamt
Rathaus Winhöring

  • Montag
    08.00 - 12.00 Uhr
    Nachmittag nach Vereinbarung

    Dienstag
    08.00 - 12.00 Uhr
    Nachmittag nach Vereinbarung

    Mittwoch
    08:00 - 12.00 Uhr

    Donnerstag
    08.00 - 12.00 Uhr
    14.00 - 18.00 Uhr

    Freitag
    08.00 - 12.30 Uhr

    Nach vorheriger Vereinbarung ist auch außerhalb der Öffnungszeiten der Besuch des Rathauses möglich.

Alle Leistungen

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