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Nutzung des Grundstücks südlich der Feldkirchenstraße als Zwischenlagerfläche
Im September 2026 beginnt der erste Teilabschnitt der Baumaßnahme „Geh- und Radweg entlang der Kreisstraße AÖ 35“ im Auftrag des Landkreises.
Im Zusammenhang mit dieser Baumaßnahme wird das gemeindliche Grundstück südwestlich der Feldkirchenstraße als Zwischenlagerfläche für das anfallende Aushubmaterial hergerichtet. Hierfür sind zunächst entsprechende vorbereitende Arbeiten erforderlich, um die Fläche für die Lagerung von Aushubmaterial nutzbar zu machen. Die Zufahrt erfolgt ausschließlich über die Kreisstraße.
Die hergerichtete Fläche soll jedoch nicht ausschließlich für die vorgenannte Baumaßnahme genutzt werden. Vielmehr ist vorgesehen, das Grundstück über einen längeren Zeitraum als gemeindliche Zwischenlagerfläche vorzuhalten und auch für weitere anstehende Baumaßnahmen zu nutzen. Dazu gehören insbesondere die Sanierung des Lechneranwesens, Mühldorfer Straße 5, ab dem Jahr 2026 sowie die Herstellung des Fernwärmenetzes ab dem Jahr 2027.
Die Nutzung der Fläche kann sich über mehrere Jahre erstrecken und je nach Baufortschritt zu einer wiederkehrenden An- und Abfuhr von Aushubmaterial führen.
Die längerfristige Vorhaltung der Fläche ermöglicht es, Aushubmaterial aus verschiedenen Baumaßnahmen geordnet zwischenzulagern, entsprechend zu untersuchen und anschließend einer geeigneten Verwertung zuzuführen. Nach Abschluss der vorgesehenen Baumaßnahmen und sobald die Zwischenlagerfläche nicht mehr benötigt wird, ist vorgesehen, die Fläche vollständig zurückzubauen und wieder ihrer ursprünglichen bzw. zweckmäßigen Nutzung zuzuführen.
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