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Standesamt

Standesamt

Geburt

  • zuständig = Standesamt des Geburtsorts

 

Hochzeit

  • Aufenthaltsbescheinigung von der Wohnsitzgemeinde
  • gültiges Ausweisdokument
  • Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (erhältlich beim Geburtsstandesamt)
  • Kostenpflichtig
  • Termin/Ort
  • in Neuötting im Standesamt o. nach Vereinbarung können auch unser Bürgermeister Karl Brandmüller oder 2.Bürgermeister Kolomann Sigrüner Trauungen im Sitzungssaal im Rathaus Winhöring vornehmen

Termine für standesamtliche Eheschließungen

Während der gewöhnlichen Öffnungszeiten des Rathauses ist eine standesamtliche Hochzeit von Montag bis Freitag möglich. 

Januar

24.01.

Februar

14.02.

März

28.03.

April

18.04.

25.04.

Mai

09.05.

23.05.

Juni

 

Juli

11.07.

18.07.

August

08.08.

22.08.

September

19.09.

26.09.

Oktober

24.10.

November

14.11.

Dezember

12.12.

Standesamt Neuötting – Trauungen

Sterbefall

  • zuständig = Standesamt des Sterbeorts
  • bei Beerdigung auf dem gemeindlichen Friedhof Winhöring wenden Sie sich bitte an Frau Schmid

Rathaus Winhöring – Friedhofsverwaltung – Tobias Steinleitner

Sie haben Fragen oder Anregungen?

Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: