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Die Gemeinde Winhöring bietet derzeit 5 Bauparzellen zur Veräußerung an. Zwei im Pruckweg und je eines in der Marienstraße, der Isarstraße und der Prälat-Hohenester-Straße.
Derzeit hat die Gemeinde Winhöring 2 Parzellen im Neubaugebiet Kronberg „Pruckweg“ anzubieten (Anlage Lageplan). Die Parzellen liegen im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 6 „Kronberg“
Der Grundstückspreis beträgt unerschlossen 230 € / m². Die Erschließungskosten des Pruckweges sind an die Behringer Erschließungs GmbH zu einem Quadratmeterpreis von 58,00 € zu entrichten. Wasser- und Kanalanschluss werden satzungsgemäß abgerechnet. Der Beitrag für den Wasseranschluss beträgt 0,68 € je Quadratmeter Grundstücksfläche und 5,42 € je Quadratmeter Geschoßfläche (zzgl. 7% MwSt). Beim Kanal sind es 14,36 € je Quadratmeter Geschoßfläche. Genaueres entnehmen Sie bitte den jeweiligen Beitrags- und Gebührensatzungen auf unserer Homepage. (https://www.winhoering.de/rathaus-buergerservice/ortsrecht-service/satzungen-verordnungen/)
Die Gemeinde lässt nicht nur die öffentlichen Abwasserleitungen verlegen, sondern aus Wirtschaftlichkeits- und technischen Gründen auch den vorgeschriebenen Kontrollschacht auf jedem Grundstück. Dieser Schacht gehört zum privaten Grundstücksanschluss. Die Kosten für den Einbau des Schachtes müssen der Gemeinde erstattet werden.
Das Baugebiet ist mit Erdgas erschlossen. Dafür wird ein Beitrag von 1.200 € netto für den Grundstücksanschluss berechnet, unabhängig davon, ob an die Gasversorgung tatsächlich angeschlossen wird. Die Telekommunikationsanbieter Deutsche Telekom und M-Net haben das Glasfasernetz verlegt und rechnen die Hausanschlüsse direkt mit den Grundstückseigentümern ab.
Die Gemeinde Winhöring vergibt die Bauflächen zum Marktpreis nach raumplanerischen Gesichtspunkten. Die Vergabe erfolgt diskriminierungsfrei nach den geltenden Rechtsbestimmungen, deswegen hat die Gemeinde einen Kriterienkatalog entwickelt, nach welchem die Vergabe gemeindlicher Grundstücke durchgeführt wird.
Für die Bewerbung müssen Sie den anhängenden Antrag wahrheitsgemäß ausfüllen und unterschrieben per PDF oder postalisch an die Gemeinde zurücksenden.
Folgende Nachweise werden für die Antragstellung gefordert:
Finanzierungsbestätigung
Sie müssen mit dem Antrag eine Finanzierungsbestätigung eines Kreditunternehmens einreichen. Eine Finanzierungsbestätigung ist für die geschätzten Gesamtkosten der Baumaßnahme notwendig.
Einkommen
Bei Vergabe nach raumplanerischen Aspekten wird das Einkommen nicht bewertet.
Jedoch müssen die Steuerbescheide der letzten beiden Jahre vorgelegt werden aus welchen der Gesamtbetrag der Einkünfte hervorgeht.
Vermögen
Bei Vergabe nach raumplanerischen Aspekten müssen keine Angaben zu Vermögen in Geldeswert gemacht werden.
Jedoch müssen die Fragen zu den Ausschlusstatbeständen wahrheitsgemäß und vollständig beantwortet werden.
Die Gemeinde behält sich das Recht vor, sämtliche Angaben mit anderen Behörden zu überprüfen.
Ist ein Paar Antragsteller, sind die Unterlagen für beide Personen vorzulegen.
Die Unterlagen dienen allein dem Vergabeverfahren und werden nicht weitergegeben.
Wichtige Hinweise zur Antragstellung und Vergabe:
Die Aufteilung der Parzellen, den Straßenverlauf sowie die Grundstücksgrößen entnehmen Sie bitte dem anhängenden Lageplan (Anlage Lageplan) Bitte nennen Sie auf jeden Fall bei Antragstellung Ihre Wunschparzellen in absteigender Präferenz.
Der Bewerbungszeitraum läuft bis 30.06.2026, 12:00 Uhr.
Die Vergabe findet im öffentlichen Teil der Sitzung des Gemeinderates am 28.07.2026 statt. Es werden dabei auf keinen Fall Namen der Antragsteller öffentlich genannt, lediglich die erreichte Punktezahl nach den Kriterien.
Die Vergabe erfolgt objektiv anhand der erreichten Punkte in absteigender Reihenfolge (Höchste Punktzahl zuerst, usw…..). Andere Faktoren werden nicht zur Entscheidung herangezogen.
Die Zahlung des Kaufpreises ist fällig nach notarieller Beurkundung und formeller Genehmigung der Urkunde durch den Gemeinderat.
Bitte klären Sie vor der Bewerbung die Finanzierungsmöglichkeiten. Spätere Meinungsänderungen verursachen unnötig hohen Aufwand.
Sollten Sie Fragen zur Antragstellung oder zum Kriterienkatalog haben, steht Ihnen Herr Linner oder Herr Steinleitner (08671 9987-22 / 23) zur Verfügung. Fragen zur möglichen Bebauung beantwortet gerne unser Bauamt. (08671 9987-13/14/17)
Bitte schicken Sie Ihre Unterlagen an: rathaus@gemeinde-winhoering.de oder geben diese in Zimmer Nr. 10, 1. OG Vorzimmer im Rathaus ab.
Anlagen:
Derzeit hat die Gemeinde Winhöring 1 Parzelle im Neubaugebiet Steinhöring „Prälat-Hohenester-Straße“ anzubieten (Anlage Lageplan). Die Parzellen liegen im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 9 „Steinhöring“ 2. Änderung.
Der Grundstückspreis beträgt unerschlossen 260 € / m². Die Erschließungskosten der Straße sind zu einem Quadratmeterpreis von 42,00 € zu entrichten. Wasser- und Kanalanschluss werden satzungsgemäß abgerechnet. Der Beitrag für den Wasseranschluss beträgt 0,68 € je Quadratmeter Grundstücksfläche und 5,42 € je Quadratmeter Geschoßfläche (zzgl. 7% MwSt). Beim Kanal sind es 14,36 € je Quadratmeter Geschoßfläche. Genaueres entnehmen Sie bitte den jeweiligen Beitrags- und Gebührensatzungen auf unserer Homepage. (https://www.winhoering.de/rathaus-buergerservice/ortsrecht-service/satzungen-verordnungen/)
Die Gemeinde lässt nicht nur die öffentlichen Abwasserleitungen verlegen, sondern aus Wirtschaftlichkeits- und technischen Gründen auch den vorgeschriebenen Kontrollschacht auf jedem Grundstück. Dieser Schacht gehört zum privaten Grundstücksanschluss. Die Kosten für den Einbau des Schachtes müssen der Gemeinde erstattet werden.
Das Baugebiet ist mit Erdgas erschlossen. Dafür wird ein Beitrag von 1.200 € netto für den Grundstücksanschluss berechnet, unabhängig davon, ob an die Gasversorgung tatsächlich angeschlossen wird. Der Telekommunikationsanbieter Deutsche Telekom hat das Glasfasernetz verlegt und rechnet die Hausanschlüsse direkt mit den Grundstückseigentümern ab.
Die Gemeinde Winhöring vergibt die Bauflächen zum Marktpreis nach raumplanerischen Gesichtspunkten. Die Vergabe erfolgt diskriminierungsfrei nach den geltenden Rechtsbestimmungen, deswegen hat die Gemeinde einen Kriterienkatalog entwickelt, nach welchem die Vergabe gemeindlicher Grundstücke durchgeführt wird.
Für die Bewerbung müssen Sie den anhängenden Antrag wahrheitsgemäß ausfüllen und unterschrieben per PDF oder postalisch an die Gemeinde zurücksenden.
Folgende Nachweise werden für die Antragstellung gefordert:
Finanzierungsbestätigung
Sie müssen mit dem Antrag eine Finanzierungsbestätigung eines Kreditunternehmens einreichen. Eine Finanzierungsbestätigung ist für die geschätzten Gesamtkosten der Baumaßnahme notwendig.
Einkommen
Bei Vergabe nach raumplanerischen Aspekten wird das Einkommen nicht bewertet.
Jedoch müssen die Steuerbescheide der letzten beiden Jahre vorgelegt werden aus welchen der Gesamtbetrag der Einkünfte hervorgeht.
Vermögen
Bei Vergabe nach raumplanerischen Aspekten müssen keine Angaben zu Vermögen in Geldeswert gemacht werden.
Jedoch müssen die Fragen zu den Ausschlusstatbeständen wahrheitsgemäß und vollständig beantwortet werden.
Die Gemeinde behält sich das Recht vor, sämtliche Angaben mit anderen Behörden zu überprüfen.
Ist ein Paar Antragsteller, sind die Unterlagen für beide Personen vorzulegen.
Die Unterlagen dienen allein dem Vergabeverfahren und werden nicht weitergegeben.
Wichtige Hinweise zur Antragstellung und Vergabe:
Die Aufteilung der Parzellen, den Straßenverlauf sowie die Grundstücksgrößen entnehmen Sie bitte dem anhängenden Lageplan (Anlage Lageplan) Bitte nennen Sie auf jeden Fall bei Antragstellung Ihre Wunschparzellen in absteigender Präferenz.
Der Bewerbungszeitraum läuft bis 30.06.2026, 12:00 Uhr.
Die Vergabe findet im öffentlichen Teil der Sitzung des Gemeinderates am 28.07.2026 statt. Es werden dabei auf keinen Fall Namen der Antragsteller öffentlich genannt, lediglich die erreichte Punktezahl nach den Kriterien.
Die Vergabe erfolgt objektiv anhand der erreichten Punkte in absteigender Reihenfolge (Höchste Punktzahl zuerst, usw…..). Andere Faktoren werden nicht zur Entscheidung herangezogen.
Die Zahlung des Kaufpreises ist fällig nach notarieller Beurkundung und formeller Genehmigung der Urkunde durch den Gemeinderat.
Bitte klären Sie vor der Bewerbung die Finanzierungsmöglichkeiten. Spätere Meinungsänderungen verursachen unnötig hohen Aufwand.
Sollten Sie Fragen zur Antragstellung oder zum Kriterienkatalog haben, steht Ihnen Herr Linner oder Herr Steinleitner (08671 9987-22 / 23) zur Verfügung. Fragen zur möglichen Bebauung beantwortet gerne unser Bauamt. (08671 9987-13/14/17)
Bitte schicken Sie Ihre Unterlagen an: rathaus@gemeinde-winhoering.de oder geben diese in Zimmer Nr. 10, 1. OG Vorzimmer im Rathaus ab.
Anlagen:
Derzeit hat die Gemeinde Winhöring 1Parzelle im Neubaugebiet Unterau „Isarstraße“ anzubieten (Anlage Lageplan). Die Parzelle liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 39 „Isarstraße“
Der Grundstückspreis beträgt unerschlossen 242 € / m². Die Erschließungskosten der Straße sind zu einem Quadratmeterpreis von 34,00 € zu entrichten. Wasser- und Kanalanschluss werden satzungsgemäß abgerechnet. Der Beitrag für den Wasseranschluss beträgt 0,68 € je Quadratmeter Grundstücksfläche und 5,42 € je Quadratmeter Geschoßfläche (zzgl. 7% MwSt). Beim Kanal sind es 14,36 € je Quadratmeter Geschoßfläche. Genaueres entnehmen Sie bitte den jeweiligen Beitrags- und Gebührensatzungen auf unserer Homepage. (https://www.winhoering.de/rathaus-buergerservice/ortsrecht-service/satzungen-verordnungen/)
Die Gemeinde lässt nicht nur die öffentlichen Abwasserleitungen verlegen, sondern aus Wirtschaftlichkeits- und technischen Gründen auch den vorgeschriebenen Kontrollschacht auf jedem Grundstück. Dieser Schacht gehört zum privaten Grundstücksanschluss. Die Kosten für den Einbau des Schachtes müssen der Gemeinde erstattet werden.
Das Baugebiet ist mit Erdgas erschlossen. Dafür wird ein Beitrag von 1.200 € netto für den Grundstücksanschluss berechnet, unabhängig davon, ob an die Gasversorgung tatsächlich angeschlossen wird. Die Telekommunikationsanbieter rechnen die Hausanschlüsse direkt mit den Grundstückseigentümern ab.
Die Gemeinde Winhöring vergibt die Bauflächen zum Marktpreis nach raumplanerischen Gesichtspunkten. Die Vergabe erfolgt diskriminierungsfrei nach den geltenden Rechtsbestimmungen, deswegen hat die Gemeinde einen Kriterienkatalog entwickelt, nach welchem die Vergabe gemeindlicher Grundstücke durchgeführt wird.
Für die Bewerbung müssen Sie den anhängenden Antrag wahrheitsgemäß ausfüllen und unterschrieben per PDF oder postalisch an die Gemeinde zurücksenden.
Folgende Nachweise werden für die Antragstellung gefordert:
Finanzierungsbestätigung
Sie müssen mit dem Antrag eine Finanzierungsbestätigung eines Kreditunternehmens einreichen. Eine Finanzierungsbestätigung ist für die geschätzten Gesamtkosten der Baumaßnahme notwendig.
Einkommen
Bei Vergabe nach raumplanerischen Aspekten wird das Einkommen nicht bewertet.
Jedoch müssen die Steuerbescheide der letzten beiden Jahre vorgelegt werden aus welchen der Gesamtbetrag der Einkünfte hervorgeht.
Vermögen
Bei Vergabe nach raumplanerischen Aspekten müssen keine Angaben zu Vermögen in Geldeswert gemacht werden.
Jedoch müssen die Fragen zu den Ausschlusstatbeständen wahrheitsgemäß und vollständig beantwortet werden.
Die Gemeinde behält sich das Recht vor, sämtliche Angaben mit anderen Behörden zu überprüfen.
Ist ein Paar Antragsteller, sind die Unterlagen für beide Personen vorzulegen.
Die Unterlagen dienen allein dem Vergabeverfahren und werden nicht weitergegeben.
Wichtige Hinweise zur Antragstellung und Vergabe:
Die Aufteilung der Parzellen, den Straßenverlauf sowie die Grundstücksgrößen entnehmen Sie bitte dem anhängenden Lageplan (Anlage Lageplan) Bitte nennen Sie auf jeden Fall bei Antragstellung Ihre Wunschparzellen in absteigender Präferenz.
Der Bewerbungszeitraum läuft bis 30.06.2026, 12:00 Uhr.
Die Vergabe findet im öffentlichen Teil der Sitzung des Gemeinderates am 28.07.2026 statt. Es werden dabei auf keinen Fall Namen der Antragsteller öffentlich genannt, lediglich die erreichte Punktezahl nach den Kriterien.
Die Vergabe erfolgt objektiv anhand der erreichten Punkte in absteigender Reihenfolge (Höchste Punktzahl zuerst, usw…..). Andere Faktoren werden nicht zur Entscheidung herangezogen.
Die Zahlung des Kaufpreises ist fällig nach notarieller Beurkundung und formeller Genehmigung der Urkunde durch den Gemeinderat.
Bitte klären Sie vor der Bewerbung die Finanzierungsmöglichkeiten. Spätere Meinungsänderungen verursachen unnötig hohen Aufwand.
Sollten Sie Fragen zur Antragstellung oder zum Kriterienkatalog haben, steht Ihnen Herr Linner oder Herr Steinleitner (08671 9987-22 / 23) zur Verfügung. Fragen zur möglichen Bebauung beantwortet gerne unser Bauamt. (08671 9987-13/14/17)
Bitte schicken Sie Ihre Unterlagen an: rathaus@gemeinde-winhoering.de oder geben diese in Zimmer Nr. 10, 1. OG Vorzimmer im Rathaus ab.
Anlagen:
Derzeit hat die Gemeinde Winhöring 1 Parzelle im Neubaugebiet Unterau „Marienstraße“ anzubieten (Anlage Lageplan). Die Parzelle liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 38 „Unterau Süd“
Der Grundstückspreis beträgt unerschlossen 230 € / m². Die Erschließungskosten für die Straße sind zu einem Quadratmeterpreis von 46,00 € zu entrichten. Wasser- und Kanalanschluss werden satzungsgemäß abgerechnet. Der Beitrag für den Wasseranschluss beträgt 0,68 € je Quadratmeter Grundstücksfläche und 5,42 € je Quadratmeter Geschoßfläche (zzgl. 7% MwSt). Beim Kanal sind es 14,36 € je Quadratmeter Geschoßfläche. Genaueres entnehmen Sie bitte den jeweiligen Beitrags- und Gebührensatzungen auf unserer Homepage. (https://www.winhoering.de/rathaus-buergerservice/ortsrecht-service/satzungen-verordnungen/)
Die Gemeinde lässt nicht nur die öffentlichen Abwasserleitungen verlegen, sondern aus Wirtschaftlichkeits- und technischen Gründen auch den vorgeschriebenen Kontrollschacht auf jedem Grundstück. Dieser Schacht gehört zum privaten Grundstücksanschluss. Die Kosten für den Einbau des Schachtes müssen der Gemeinde erstattet werden.
Das Baugebiet ist mit Erdgas erschlossen. Dafür wird ein Beitrag von 1.200 € netto für den Grundstücksanschluss berechnet, unabhängig davon, ob an die Gasversorgung tatsächlich angeschlossen wird. Die Telekommunikationsanbieter rechnen die Hausanschlüsse direkt mit den Grundstückseigentümern ab.
Die Gemeinde Winhöring vergibt die Bauflächen zum Marktpreis nach raumplanerischen Gesichtspunkten. Die Vergabe erfolgt diskriminierungsfrei nach den geltenden Rechtsbestimmungen, deswegen hat die Gemeinde einen Kriterienkatalog entwickelt, nach welchem die Vergabe gemeindlicher Grundstücke durchgeführt wird.
Für die Bewerbung müssen Sie den anhängenden Antrag wahrheitsgemäß ausfüllen und unterschrieben per PDF oder postalisch an die Gemeinde zurücksenden.
Folgende Nachweise werden für die Antragstellung gefordert:
Finanzierungsbestätigung
Sie müssen mit dem Antrag eine Finanzierungsbestätigung eines Kreditunternehmens einreichen. Eine Finanzierungsbestätigung ist für die geschätzten Gesamtkosten der Baumaßnahme notwendig.
Einkommen
Bei Vergabe nach raumplanerischen Aspekten wird das Einkommen nicht bewertet.
Jedoch müssen die Steuerbescheide der letzten beiden Jahre vorgelegt werden aus welchen der Gesamtbetrag der Einkünfte hervorgeht.
Vermögen
Bei Vergabe nach raumplanerischen Aspekten müssen keine Angaben zu Vermögen in Geldeswert gemacht werden.
Jedoch müssen die Fragen zu den Ausschlusstatbeständen wahrheitsgemäß und vollständig beantwortet werden.
Die Gemeinde behält sich das Recht vor, sämtliche Angaben mit anderen Behörden zu überprüfen.
Ist ein Paar Antragsteller, sind die Unterlagen für beide Personen vorzulegen.
Die Unterlagen dienen allein dem Vergabeverfahren und werden nicht weitergegeben.
Wichtige Hinweise zur Antragstellung und Vergabe:
Die Aufteilung der Parzellen, den Straßenverlauf sowie die Grundstücksgrößen entnehmen Sie bitte dem anhängenden Lageplan (Anlage Lageplan) Bitte nennen Sie auf jeden Fall bei Antragstellung Ihre Wunschparzellen in absteigender Präferenz.
Der Bewerbungszeitraum läuft bis 30.06.2026, 12:00 Uhr.
Die Vergabe findet im öffentlichen Teil der Sitzung des Gemeinderates am 28.07.2026 statt. Es werden dabei auf keinen Fall Namen der Antragsteller öffentlich genannt, lediglich die erreichte Punktezahl nach den Kriterien.
Die Vergabe erfolgt objektiv anhand der erreichten Punkte in absteigender Reihenfolge (Höchste Punktzahl zuerst, usw…..). Andere Faktoren werden nicht zur Entscheidung herangezogen.
Die Zahlung des Kaufpreises ist fällig nach notarieller Beurkundung und formeller Genehmigung der Urkunde durch den Gemeinderat.
Bitte klären Sie vor der Bewerbung die Finanzierungsmöglichkeiten. Spätere Meinungsänderungen verursachen unnötig hohen Aufwand.
Sollten Sie Fragen zur Antragstellung oder zum Kriterienkatalog haben, steht Ihnen Herr Linner oder Herr Steinleitner (08671 9987-22 / 23) zur Verfügung. Fragen zur möglichen Bebauung beantwortet gerne unser Bauamt. (08671 9987-13/14/17)
Bitte schicken Sie Ihre Unterlagen an: rathaus@gemeinde-winhoering.de oder geben diese in Zimmer Nr. 10, 1. OG Vorzimmer im Rathaus ab.
Anlagen:
Momentan hat die Gemeinde Winhöring keine eigenen Wohnbaugrundstücke, die zum Verkauf stehen. Sobald die Gemeinde Winhöring wieder Wohnbaugrundstücke zu verkaufen hat, werden wir Sie hier darüber informieren.
Auskünfte über Grundstückseigentümer dürfen wir aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht erteilen. Bei Fragen zu Eigentümern von Grundstücken wenden Sie sich bitte an das Grundbuchamt, Telefon 08671 50600.
Die Grundstücke der Gemeinde Winhöring werden über den Kriterienkatalog Stand 12.12.2023 vergeben.
Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten:
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