Darf denkmalgeschütztes Gebäude abgebrochen werden?
Antrag des Eigentümers
Darf das ehemalige Verwalterhaus unterhalb des Schlosses an der Ortseinfahrt der Toerringstraße abgebrochen werden? Dazu liegt wieder ein Antrag des Eigentümers vor. Baurechtlich ist für einen Abbruch keine Genehmigung erforderlich. Hier ist es anders, denn das Gebäude steht unter Denkmalschutz und einem Abbruch muss das Landratsamt als Denkmalbehörde zustimmen. Bisher wurde das abgelehnt.
Der Bauausschuss hat bei einer Gegenstimme zugestimmt, da der Zustand des Bauwerks schon sehr schlecht ist. Das letzte Wort hat allerdings das Landratsamt.