Breitbandausbau
Auswahlverfahren – Bekanntmachung
Fristverlängerung:
Ergänzende Bekanntmachung zur Bekanntmachung gemäß Nr. 5.1 Satz 5 BbR vom 17.06.2015
Die in Ziff. 7 Abs. 1 der Bekanntmachung vom 17.06.2015 genannte Frist wird verlängert:
Die Angebote sind bis zum 31.10.2015, 12:00 Uhr bei der unter Ziff. 1. Der Bekanntmachung vom 17.06.2015 genannten Kontaktstelle schriftlich in einem verschlossenen Umschlag in zweifacher Fertigung einzureichen.
Im Übrigen bleibt die Bekanntmachung vom 17.06.2015 unverändert.
Winhöring, den 08.09.2015
Auswahlverfahren – einstufig – zur Bestimmung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie - BbR) - Bekanntmachung gemäß Nr. 5.1 Satz 5 BbR
Die Gemeinde Winhöring führt zur Auswahl eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aufbau und Betrieb eines NGA-Netzes realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 5 der Breitbandrichtlinie - BbR - (herunterladbar unter www.schnelles-internet.bayern.de) durch. Eine förmliche Ausschreibungspflicht aufgrund Vergaberechts besteht nicht, sodass auch der Rechtsweg zu den Vergabekammern nicht eröffnet ist.
Die entsprechenden Unterlagen werden über die nachfolgenden Verlinkungen bereitgestellt:
- Bekanntmachung zum Auswahlverfahren (pdf)
- Karte zum Auswahlverfahren (pdf)
- Breitbandausbauvertrag (pdf) - Die Datei kann bei der Gemeinde als Word-Dokument angefordert werden.
- Wirtschaftlichkeitslücke Muster (pdf) - Die Datei kann bei der Gemeinde als Excel-Datei angefordert werden.
- Wirtschaftlichkeitslücke Hinweis (pdf)
Ergebnis der Markterkundung
Die Gemeinde Winhöring hat vom 20.08.2014 bis 20.09.2014 ein Markterkundungsverfahren nach Nr. 4.3 ff BbR durchgeführt.
Das Ergebnis kann nachfolgendem Dokument entnommen werden:
Winhöring Ergebnis Markterkundung (pdf)
Markterkundungsverfahren im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR)
Der Freistaat Bayern fördert mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen (Breitbandrichtlinie - BbR) vom 09.07.2014 den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Download und viel höheren Upload-Geschwindigkeiten als bei Netzen der Grundversorgung in den Gebieten, in denen diese Netze noch nicht vorhanden sind.
Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat die Gemeinde Winhöring gemäß Nr. 4.3 ff. BbR im Rahmen der Markterkundung Netzbetreiber um Stellungnahme zu bitten:
Zu eigenwirtschaftlichen Ausbauplänen, zur dokumentierten Ist-Versorgung und zu aktuellen Infrastrukturen, die noch nicht im Infrastrukturatlas der BNetzA eingestellt sind. Die Gemeinde bittet daher, bis spätestens 29.September 2014 zu nachfolgenden Punkten Stellung zu nehmen:
Bekanntmachung zur Markterkundung