Standesamt
Geburt
- zuständig = Standesamt des Geburtsorts
Hochzeit
- Aufenthaltsbescheinigung von der Wohnsitzgemeinde
- gültiges Ausweisdokument
- Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (erhältlich beim Geburtsstandesamt)
- Kostenpflichtig
- Termin/Ort
- in Neuötting im Standesamt o. nach Vereinbarung können auch unser Bürgermeister Karl Brandmüller oder 2.Bürgermeister Kolomann Sigrüner Trauungen im Sitzungssaal im Rathaus Winhöring vornehmen
Sterbefall
- zuständig = Standesamt des Sterbeorts
- bei Beerdigung auf dem gemeindlichen Friedhof Winhöring wenden Sie sich bitte an Frau Kovacs
- Obere Hofmark 7, 84543 Winhöring
- Franciska Kovacs
- 08671/9987-19
- 08671/9987-47
- franciska.kovacs@gemeinde-winhoering.de

Rathaus Winhöring – Friedhofsverwaltung – Franciska Kovacs