Standesamt
Geburt
- zuständig = Standesamt des Geburtsorts
Hochzeit
- Aufenthaltsbescheinigung von der Wohnsitzgemeinde
- gültiges Ausweisdokument
- Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (erhältlich beim Geburtsstandesamt)
- Kostenpflichtig
- Termin/Ort
- in Neuötting im Standesamt o. nach Vereinbarung können auch unser Bürgermeister Karl Brandmüller oder 2.Bürgermeister Kolomann Sigrüner Trauungen im Sitzungssaal im Rathaus Winhöring vornehmen
Termine für standesamtliche Eheschließungen
Sterbefall
- zuständig = Standesamt des Sterbeorts
- bei Beerdigung auf dem gemeindlichen Friedhof Winhöring wenden Sie sich bitte an Frau Kovacs