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1. Änderung des Bebauungsplan Nr. 18 "Kronberg östlich der B 299" - Aufstellungsbeschluss

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 S. 2 BauGB der Gemeinde Winhöring für den

Bebauungsplans Nr. 18 „Kronberg östlich der B 299“ (1. Änderung).

Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 31.01.2023 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 18 „Kronberg östlich der B 299“ (1. Änderung) beschlossen.

Geltungsbereich (Lageplan):

Der Geltungsbereich umfasst das Flurstück 1933/2, 1943, 1943/1, 1943/2, 1943/3 und 1943/4 Gemarkung Winhöring). Die betreffenden Teilflächen sind im nachstehenden Lageplanausschnitt entsprechend hervorgehoben.

Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans/ Flächennutzungsplans kann im Rathaus – Zimmer: Bauamt (EG / Nr. 02), Anschrift: Gemeinde Winhöring, Obere Hofmark 7, 84543 Winhöring - während der regulären Öffnungszeiten bzw. auf der Internetseite der Gemeinde unter www.winhoering.de eingesehen werden.

Verfahrensart:

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a Abs. 3 S. 1 Nr. 1 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 aufgestellt.

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung:

Für den Teilbereich Fl.-Nrn. 1933/2, 1943, 1943/1, 1943/2, 1943/3 und 1943/4, jeweils Gemarkung Winhöring sollen die öffentliche Verkehrsfläche und die Baugrenzen für eine Bebauung mit 2 Mehrfamilienhäuser mit jeweils 6 WE nach dem Konzeptentwurf (Variante 2) M = 1:500 vom 27.09.2022 neu geordnet werden. Die Art und das Maß der baulichen Nutzung bleiben unverändert. Für jede Wohneinheit sind zukünftig mindestens ein Garagenstellplatz sowie ein weiterer Stellplatz nachzuweisen. Im Weiteren soll die Baugrenzen der westlichen Lagerhalle auf dem Grundstück Alte Landstraße 1-5 (Flurstück-Nr. 2036/3, 2038/1 und 2086/4, Gemarkung Winhöring) entsprechend der aktuellen Gebäudeplanungen des Bauherrn angepasst werden.

1. Änderung des Bebauungsplan Nr. 18 "Kronberg östlich der B 299" - Auslegungsbeschluss

Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB der Gemeinde Winhöring für den Entwurf des

Bebauungsplans Nr. 18 „Kronberg östlich der B 299“ (1. Änderung).

Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 31.01.2023 den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 18 „Kronberg östlich der B 299“ (1. Änderung) – Planstand vom 31.01.2023 – gebilligt.

Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 18 „Kronberg östlich der B 299“ (1. Änderung) für das Gebiet Fl.-Nr. 1933/2, 1943, 1943/1, 1943/2, 1943/3 und 1943/4
(Gemarkung Winhöring) und die Begründung liegen im Rathaus

          Anschrift:        Gemeinde Winhöring, Obere Hofmark 7, 84543 Winhöring

          Zimmer:          Bauamt (EG / Zimmernummer 2)

vom 23.02.2023 bis einschließlich 27.03.2023

während der Öffnungszeiten (vorzugsweise mit Terminvergabe) öffentlich aus.

Vorliegende Unterlagen:

  • Entwurf Bebauungsplan Nr. 18 (1. Änderung) M = 1:1.000 samt Begründung vom 31.01.2023
  • Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“

Stellungnahmen können während dieser Frist in Textform oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 18 „Kronberg östlich der B 299“ (1. Änderung) unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans / Flächennutzungsplans nicht von Bedeutung ist.

Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar:

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 aufgestellt. (§ 13a Abs. 3 Nr. 1 BauGB)

Der Flächennutzungsplan ist in diesem Falle nicht anzupassen. (§ 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB)

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind auch im Internet unter www.winhoering.de veröffentlicht.

 

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

 

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