Erste Entscheidung im Rechtsstreit gegen die Stadt Neuötting
Verwaltungsgericht erklärt sich für zuständig - wie von der Gemeinde beantragt
Endlich bewegt sich etwas im Rechtsstreit mit der Stadt Neuötting. Das Verwaltungsgericht München hat entschieden, dass der Verwaltungsrechtsweg eröffnet, nicht das Zivilgericht anzurufen ist. Die Gemeinde fordert von der Stadt eine Rückzahlung von über 100.000 € aus einem nach Meinung der Gemeinde überhöhten Wasserpreis aus den Jahren 2007 bis 2013. Nachdem die Stadt das bisher strikt ablehnte, auch einen Kompromiss nicht annahm, sah sich die Gemeinde zur Klage gegen die Stadt gezwungen. Die Klage liegt seit über einem Jahr beim Verwaltungsgericht in München. Jetzt hat die Stadt noch die Gelegenheit, innerhalb von 2 Wochen gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Beschwerde beim Bayer. Verwaltungsgerichtshof (VGH) einzulegen. Danach kann erst in der Hauptsache verhandelt werden, sollte der VGH die Beschwerde zurückweisen oder die Stadt auf die Beschwerde verzichten.