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Landespflegegeld

    Ab heute kann das so genannte Landespflegegeld beantragt werden. Mit dem Landespflegegeld in Höhe von 1.000 Euro pro Jahr soll die Selbstbestimmung Pflegebedürftiger gestärkt werden.

    Das Landespflegegeld ist eine Leistung, die zusätzlich für Pflegebedürftige in Bayern geleistet wird. Voraussetzungen für den Antrag sind: Es muss mindestens ein Pflegegrad 2 durch den Medizinischen Dienst diagnostiziert worden sein und der Hauptwohnsitz zum Zeitpunkt der Antragstellung muss in Bayern liegen. Die Einkommensgrenze liegt bei 250.000 Euro pro Jahr. Das Landespflegegeld ist eine freiwillige Leistung des Freistaates und nicht zu verwechseln mit dem herkömmlichen Pflegegeld, bei dem es sich um eine Leistung der Pflegeversicherung handelt, die Menschen zusteht, die wegen körperlicher oder geistiger Einschränkungen Hilfe im Alltag brauchen

     

    Das Antragsformular finden die Bürgerinnen und Bürger auf der eigens gestalteten Website:  www.landespflegegeld.bayern.de.

     

    Dort kann der Antrag heruntergeladen, ausgedruckt und handschriftlich ausgefüllt werden. Er lässt sich aber auch direkt am Computer ausfüllen.

     

    Für Personen ohne Computerzugang werden im Landratsamt Altötting bei Herrn Zeller (Zimmer 206, Telefon 502-249) Antragsformulare bereitgehalten.

     

    Der Antrag kann ab dem 08. Mai 2018 gestellt werden. Antragsfrist ist der 31. Dezember 2018.

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